Eintracht Frankfurt - VfR Mannheim

Oberliga Süd 1946/47 - 31. Spieltag

2:1 (1:1) abgebrochen*

Termin: 14.05.1947
Zuschauer: 8.000
Schiedsrichter: Hellmann (Stuttgart)
Tore: 0:1 Altig (30.), 1:1 Willi Kraus (36.), 2:1 Adam Schmitt (47., Elfmeter)

*Das Spiel wurde vom Süddeutschen Fußballverband mit dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet.

 

>> Spielbericht <<

Eintracht Frankfurt VfR Mannheim

 


  • Jöckel
  • Rihm
  • Rößling
  • Müller
  • Rohr
  • Henninger (Platzverweis)
  • Stiefvater
  • Wirthwein
  • Bardorf
  • Altig
  • Striebinger

 

Trainer Trainer
  • Fleischmann

 

Spiel mit Nachspiel

Eintr.—VfR Mannh. 2:1 abgebr.

Wenn ein Spiel in der Oberliga abgebrochen wird, so ist das zum Glück eine Seltenheit, und man fragt nach den tieferen Gründen. Es ist leicht und billig, den Schiedsrichter zu verdammen oder die ganze Schuld auf den Gegner abzuwälzen. Bei diesem Spiel, so scheint uns, war es eine Verkettung sich in Minutenfrist häufender Zwischenfälle, die das Verhängnis heraufbeschwor. In der ersten Halbzeit war alles glatt gegangen, und wenn auch der Schiedsrichter etwas spät pfiff, so hatte er doch Spiel und Spieler fest in der Hand, und auch bei ernsthaften Entscheidungen zögerte er nicht, durchzugreifen. Das Spiel wurde mit Beginn der zweiten Halbzeit härter.

In der 71. Minute fiel nach einer Flanke Ließems, die Kraus zu Wirsching weiterlenkte, das dritte und wohl entscheidende Tor. Der Schiedsrichter erkannte es an, annullierte es aber wieder, als die Mannheimer ihn darauf aufmerksam machten, daß der Linienrichter ein Abseits festgestellt hatte. Es dauerte nur eine Minute, als Ließem ein Foul beging, das seine Herausstellung zur Folge hatte. Und wieder nach zwei Minuten leistete sich ein Mannheimer ebenfalls ein Foul gegen Kraus, und Henninger sollte vom Platz: die Mannheimer reklamierten, weil nicht Henninger, sondern Wirtwein die Tätlichkeit begangen hätte. Der Schiedsrichter (Hellmann-Stuttgart) blieb bei seiner Ansicht und pfiff ab, da Henninger den Platz nicht verließ.

Fünf schlimme Minuten! Es ist kein Zweifel, daß Henninger den Platz hätte verlassen müssen, auch wenn der Schiedsrichter sich irrte. Er ist nun einmal der Mann, nach dessen Pfeife getanzt wird. Aber das eine sollten die Frankfurter Zuschauer doch auch beherzigen, daß Schiedsrichter und Linienrichter, auch wenn ihre Entscheidungen ungerecht scheinen, daß auch die Spieler der Gastelf, wenn sie hart spielen, unbehelligt bleiben müssen. Nur die Vernunft einzelner hat diesmal die bedrohliche Situation gerettet, die der Eintracht keinen Vorteil, aber wahrscheinlich eine Platzsperre hätte eintragen können.

Und wie schön war es in der ersten Halbzeit! Die Eintracht, in der gleichen Aufstellung wie gegen BCA (nur ohne Turek, den Fischer ersetzte) spielte ebenso gut und sauber. Wieder war die Läuferreihe hervorragend, Wirschings Balltechnik strahlte. Kraus und Ließem brillierten an den Flügeln. Wenn auch der Gegner diesmal stärker war und in punkto Kombination die Eintracht oft noch übertraf, so gab es doch lange Perioden, in denen nur die Eintracht aufspielte. Altig schoß allerdings zunächst das Führungstor für Mannheim, als die Frankfurter Deckung einmal versagte, aber Kraus holte sechs Minuten später mit einem glanzvollen Schrägschuß wieder auf. Die Ueberlegenheit blieb bis zur Pause, und als in der ersten Minute der zweiten Halbzeit Wirsching, den Ball am Fuß, unhaltbar durchbrach, hatte Adam Schmitt Gelegenheit, mit einem kernigen Elfmeter die Führung zu erzielen. Das Spiel wurde offener, die Mannheimer kämpften hart um den Ausgleich, bis Wirschings schönes Tor das vorzeitige Ende einleitete.      Erich Wick.

Der Spielabbruch und seine Folgen

Die bedauerlichen Ereignisse, die zum Spielabbruch am Bornheimer Hang führten, verdienen noch einmal eine kritische Nachbetrachtung. Wir haben aus diesem Anlaß uns mit Frankfurts erfahrenstem Schiedsrichter, Karl Weingärtner, unterhalten, der dem Spiel selbst beiwohnte. Wir gehen in den folgenden Zeilen seinen Ansichten über die strittigen Punkte Raum und dürfen versichern, daß wir in allen Dingen mit seiner Ansicht einig gehen.

Punkt 1: Die Tatsache, daß das Tor der Eintracht, das den 3:1-Stand gebracht hätte, zunächst anerkannt und nach der Reklamation des Linienrichters annulliert wurde, ist mit den Regeln durchaus vereinbar. Der Schiedsrichter war nicht nur berechtigt, sondern, so möchte man sagen, beinahe moralisch verpflichtet, die Torentscheidung zurückzunehmen, da er selbst zu weit entfernt war, um die strittige Abseitsstellung Wirschings zu kontrollieren, während der Linienrichter, der ja auch ein geprüfter Schiedsrichter ist, einen genauen Ueberblick hatte.

Punkt 2: Ließem beging ein Vergehen, das nach den Regeln zu seiner Herausstellung führen mußte.

Punkt 3: Der Schiedsrichter hat anschließend nach Meinung Weingärtners nicht den wirklichen Missetäter der Mannheimer vom Platz gestellt, wiederum stand er zu weit von dem Spielgeschehen entfernt, so daß er den wirklichen Täter aus dem Auge verlor. Da er jedoch auf seiner einmal gefällten Entscheidung beharrte, hätte der Mannheimer Spieler trotzdem das Feld verlassen müssen. Den Mannheimern wäre bei einer anschließenden Verhandlung des Spruchgerichts die Möglichkeit gegeben gewesen, den Irrtum des Schiedsrichters aufzuklären und auf eine Spielwiederholung zu dringen. So jedoch besteht kein Zweifel, daß der VfR Mannheim den Spielabbruch, der wie W. sich ausdrückt, eine „Todsünde im Fußball" ist, verschuldet und damit in jedem Fall das Recht auf eine Wiederholung verwirkt hat. Selbstverständlich kann die Sperre des irrtümlich herausgestellten Spielers, falls ein Beweis dafür gelingt, aufgehoben werden. Es bliebe dabei zu prüfen, ob Mannhelm nicht etwa aus besonderen Gründen die Herausstellung eines wichtigen Spielers zugunsten eines anderen verhindern wollte.

Punkt 4: Weingärtner hat die Vorgänge nach dem Spiel genau beobachtet und ist der Ansicht, daß die Eintracht mit ihrem gesamten Vorstand und mit Hilfe der Polizei alles getan hat, um unliebsame Ereignisse zu verhüten. Es sei bei einzelnen Mannheimern, die sich beim Herausgehen zum Omnibus von der Mannschaft separierten, sogar der Eindruck entstanden, als ob ihnen eine Entgleisung der Zuschauer recht gewesen wäre.

Punkt 5: Die rauhe Note wurde von den Mannheimern ins Spiel gebracht. Auch die Elfmeter-Entscheidung war einwandfrei. Es handelte sich um eine gute neunzigprozentige Torchance. Aus Kollegialität äußerte sich W. nicht über die Leistung des Schiedsrichters. Wir fügen daher unsere Meinung an, daß er zwar objektiv leitete und auch vor drastischen Maßnahmen nicht zurückschreckte, daß er dagegen physisch dem Spiel nicht gewachsen war, daß seine Entscheidungen im allgemeinen zu spät kamen, und daß er nicht, wie es notwendig ist, möglichst immer auf der Höhe des Balles war.      Erich Wick. (aus 'Der neue Sport' vom 19.05.1947)

 

 


 

 

Verweigerter Platzverweis — Abbruch!

8000 Zuschauer an einem Mittwochabend! Leider erlebten sie einen bedauerlichen Spielabruch. Der Schiedsrichter, der etwas zögernd pfiff, hatte zunächst sehr genau und objektiv geleitet. Man sah zwei gute Kombinationsmannschaften. Die wiederum als 2. Angriffsstaffel aufrückenden Außenläufer der Frankfurter gestalteten das Mittelfeldspiel immer besser und fütterten ihren Sturm pausenlos. Die artistenhaft anmutende Balltechnik Wirschings und zwei mächtig laufende, gut funktionierende Außenstürmer sorgten dafür, daß die Eintracht allmählich überlegen wurde.

Die Mannheimer hatten in Rößling und dem ungewöhnlich sicheren Torwart Jöckel die beiden Kräfte, die immer wieder Schlimmes verhüteten. Aber es gab auch Zeitspannen, in denen Henninger und Müller zum Angriff schritten. Dann sah man bestes Kombinationsspiel.

Mit Beginn der zweiten Halbzeit wurde das. Spiel übermäßig hart. Die Mannheimer waren es, die sichtbar damit anfingen. Ein Foulelfmeter brachte der Eintracht die Führung. Ein Tor Wirschings, das anerkannt wurde und nach Befragen des Linienrichters wegen Abseits wieder aberkannt wurde, ein Foul Liesems, der herausgestellt wurde, eine Herausstellung Henningers, der nicht vom Platze ging, weil die Mannheimer Wirthwein als den Täter ansahen und darauf der bedauerliche Spielabbruch. Daß Henninger auch bei einem Irrtum des Schiedsrichters den Platz verlassen mußte, nachdem dieser nicht gewillt war nachzugeben, steht außer Zweifel. Nach dem Abpfiff kam es noch zu bedauerlichen Ansammlungen auf dem Platz, doch verhüteten einsichtige Eintrachtmänner Tätlichkeiten. (aus dem 'Sport' vom 21.05.1947)

 

 


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